Urlaub in Russland – das ist zu beachten
Freitag, 6. Dezember 2013 16:01
Wer eine Reise nach Russland machen möchte, muss einige Einreisebestimmungen beachten. Sowohl für Ein- als auch Ausreisen gilt, dass deutsche Staatsangehörige ein Visum benötigen. Dieses muss rechtzeitig vor dem Reiseantritt beantragt werden. Um das Visum zu beantragen, benötigt man einen Reisepass, der noch mindestens drei Monate lang gültig ist. Unter 16-Jährige brauchen einen Kinderausweis mit Lichtbild. Ein einfacher Personalausweis reicht nicht aus für die Beantragung des Visums, auch nicht, wenn er noch mehr als drei Monate gültig ist. Ebenfalls benötigt wird der Nachweis, dass der Reisende bei einer deutschen Krankenversicherung versichert ist. Dieser Nachweis muss bei der Beantragung vorgelegt werden. Da die russische Botschaft nicht alle Krankenversicherung akzeptiert, sollte man sich vorab informieren, welche Versicherungen akzeptiert werden. Touristen müssen bei der Beantragung ebenfalls nachweisen, dass sie gewillt sind, wieder die Ausreise anzutreten. Dies kann zum Beispiel in Form von Kontoauszügen oder durch eine entsprechende Bestätigung des Arbeitgebers geschehen. Informationen zum Touristenvisum und zu den benötigten Unterlagen sowie akzeptierten Versicherungsunternehmen finden alle Interessierten auf der Website der russischen Botschaft oder aber hier auf www.russland-visum.eu/touristen-visum.htm.
Moskau ist eine Reise wert
Russland bietet Touristen zahlreiche Attraktionen, Sehenswürdigkeiten, faszinierende Städte und Landschaften sowie eine jahrhundertealte geschichtsträchtige Kultur. Wer Russland über den Landweg bereisen will, sollte sich im Vorfeld über die unterschiedlichen Ein- bzw. Durchreisebestimmungen der Transitländer erkundigen. Diese sind nicht einheitlich, beispielsweise wird für Weißrussland ein Transitvisum benötigt. Erkundigen können sich Touristen bei den Botschaften der betreffenden Transitländer.
Ausreisebestimmungen dürfen nicht vernachlässigt werden
Nicht nur die Einreisebestimmungen sind wichtig. Touristen müssen auch die Vorschriften zur Ausreise beachten. Falls das Visum während der Reise nämlich verlorengeht, ist ein großer organisatorischer Aufwand zu betreiben, um das Land wieder verlassen zu können. Vor der Ausreise muss dann ein entsprechendes Ausreisedokument vorgelegt werden, das von der Vertretung der Deutschen Botschaft in Russland ausgestellt wurde. Weiterhin muss ein entsprechendes Protokoll dem Ausreisedokument beigelegt werden, das von der örtlichen Polizeidienststelle ausgestellt wurde und die Ausreise bestätigt.
Thema: Russland | Kommentare (0) | Autor: admin